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Wirtschaftsanwalt für Arzt­praxen und MVZ

Arzt­praxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren bewegen sich an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht, Vertragsarztrecht und ärztlichem Berufsrecht. Wer hier Standardvorlagen aus dem Wirtschaftsrecht verwendet, übersieht regelmäßig zulassungs- und genehmigungspflichtige Vorgaben.

Drei typische Konstellationen

  • Einzelpraxis-Gründung mit Vertragsarztsitz, Praxiskauf, Privatpraxis.
  • Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder MVZ-Gründung, Auswahl der Rechtsform.
  • Anteilsübertragung im bestehenden MVZ, KV-Genehmigung erforderlich.

Die Drittbestimmung, das MVZ-spezifische Risiko

Ein MVZ in Trägerschaft eines Investors muss die ärztliche Unabhängigkeit wahren. Verträge, die de facto eine kommerzielle Drittbestimmung der Behandlungsentscheidung etablieren (Bonus-Systeme, KPI-Vorgaben für Diagnoseraten), sind berufsrechtlich problematisch und können die KV-Zulassung gefährden. Strukturierung mit Vertragsarztrecht-Erfahrung ist Pflicht.

Nachfolge im Vertragsarztbereich

Die Vertragsarztzulassung ist personengebunden. In gesperrten Planungsbereichen ist die Nachfolge nur über das Nachbesetzungsverfahren der KV möglich (§ 103 Abs. 4 SGB V). Wer die rechtliche Struktur (BAG-Aufnahme, gleitende Nachfolge, MVZ-Erwerb) nicht 2 bis 3 Jahre im Voraus plant, verliert die Zulassung oder den Praxiswert.

FAQ

Häufige Fragen

Welche Rechtsform für ein MVZ?

Zugelassen sind GmbH, Genossenschaft, Personengesellschaft oder Stiftung des bürgerlichen Rechts. In der Praxis dominiert die GmbH wegen Haftungsbegrenzung und Übertragbarkeit. Trägerschaft kann durch Ärzte, Krankenhäuser oder bestimmte gemeinnützige Träger erfolgen.

Wie hoch ist der Praxiswert?

Faustformel: zwischen 30 und 80 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre, abhängig von Fachgruppe, Standort, Patientenstamm, ggf. Ertragswertverfahren nach der Ärztekammer-Methodik. Im strukturierten Verkauf häufig deutlich höher.

Sind angestellte Ärzte sozialversicherungspflichtig?

Im MVZ regelmäßig ja, mit den üblichen Konsequenzen. Bei der BAG hängt es von Stimmrecht und unternehmerischem Risiko ab. Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund schafft Rechtssicherheit.

Weiterführend

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Begriffe

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