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Sie schildern Ihren Fall. Wir ordnen ihn ein und vermitteln einen spezialisierten Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. In der Regel innerhalb eines Werktages.
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Vermittlung an spezialisierte Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht. Bundesweit.
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Fachanwalt in Ihrer Region
Spezialisierter, geprüfter Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Meldet sich in der Regel innerhalb eines Werktags.
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In der Regel innerhalb eines Werktages. Bundesweit.
In der Regel 1 WerktagWer ein Unternehmen führt, trifft permanent rechtlich verbindliche Entscheidungen, bei der Satzung, beim Liefervertrag, in der Gesellschafterversammlung, gegenüber Geschäftsführer und Mitarbeitern. Wirtschaftsrechtspraxis ordnet die unternehmerischen Rechtsfelder und vermittelt Sie an spezialisierte Fachanwälte. Neutral, ohne Eigeninteresse an einer bestimmten Kanzlei, mit fachlich präzisen Inhalten.
Im deutschen Recht existiert kein abgeschlossenes „Wirtschaftsrecht". Der Begriff bündelt alle Rechtsfelder, die unternehmerisches Handeln betreffen: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht zwischen Unternehmen, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht im B2B-Kontext, Compliance, Insolvenzrecht und das Recht der Unternehmenstransaktionen (M&A). Im Zentrum steht in der täglichen Praxis das Gesellschaftsrecht, also die Regeln, nach denen Kapital- und Personengesellschaften gegründet, geführt, verändert und beendet werden. Wer als Geschäftsführer, Gesellschafter oder Vorstand handelt, bewegt sich primär im GmbHG, AktG, HGB und ergänzend im BGB.
Daraus folgt eine praktische Konsequenz: Wer „einen Anwalt für Wirtschaftsrecht" sucht, sucht in Wahrheit fast immer einen Spezialisten für eine konkrete Frage, eine Anteilsübertragung, einen Geschäftsführer-Konflikt, einen Liefervertrag mit Haftungsobergrenze, einen Forderungsausfall, eine Due Diligence. Generalisten gibt es; Resultate liefert die Spezialisierung. Wir bündeln auf wirtschaftsrechtspraxis die typischen Schmerzpunkte und führen Sie gezielt zum richtigen Fachanwalt.
Wir gliedern das wirtschaftsrechtliche Mandat in sieben Hubs. Jeder Hub deckt einen klar umrissenen Schmerzpunkt, von der präventiven Gestaltung bis zur akuten Eskalation.
| Feld | Typischer Auslöser | Mandatscharakter |
|---|---|---|
| GmbH-Recht | Gründung, Satzungsänderung, Anteilsübertragung, Beschlüsse | Gestaltend, dauerhaft |
| Gesellschafterstreit | Blockade, Abberufung, Einziehung von Anteilen, Squeeze-out | Eskalativ, hoher Wert |
| Unternehmenskauf / M&A | Share Deal, Asset Deal, Due Diligence, Earn-out | Einmalig, sehr hoher Wert |
| Geschäftsführerhaftung | § 43 GmbHG, Insolvenzantrag, D&O-Versicherung | Akut, existenziell |
| Vertragsrecht B2B | AGB, Liefer-, Rahmen-, Dienstleistungsverträge | Latent, präventiv |
| Handelsrecht & Forderungen | Zahlungsausfall, Mahnverfahren, HGB-Sondervorschriften | Operativ, hohe Frequenz |
| Compliance | Whistleblower, interne Ermittlungen, Verdacht auf Korruption | Reputativ, prozessartig |
Drei Faustregeln, die in der Praxis tragen. Erstens: Sobald ein Streit absehbar ist (Gesellschafter, Lieferant, Geschäftsführer), wird jede Stunde, die ohne anwaltliche Begleitung verstreicht, teurer. Beweise werden vernichtet, Fristen verpasst, Aussagen verfestigt. Zweitens: Sobald eine Transaktion ab etwa 100.000 EUR im Raum steht (Anteilsverkauf, Asset Deal, größerer Rahmenvertrag), übersteigt das Risiko aus einer einzigen unsauberen Klausel den Aufwand der anwaltlichen Begleitung um ein Vielfaches. Drittens: Sobald ein staatlicher oder halbstaatlicher Akteur involviert ist (Staatsanwaltschaft, BaFin, Kartellamt, Finanzbehörde), entscheidet die erste schriftliche Reaktion über den weiteren Verlauf.
Der zuständige Fachanwalt ist in der Regel ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht; in Strafsachen ein Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht; in M&A-Transaktionen ein Wirtschaftsanwalt mit Transaktionserfahrung, der die Schnittstellen zu Steuerrecht und Arbeitsrecht souverän bedient. Welche Spezialisierung Ihr Fall braucht, klären wir im Vermittlungsformular vor der Empfehlung.
Das Gesellschaftsrecht regelt das Innenverhältnis zwischen Gesellschaftern, das Außenverhältnis zur Gesellschaft und die Aufgaben der Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat). Für die GmbH gilt das GmbHG, für die Aktiengesellschaft das AktG, für Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) primär das HGB und das BGB. Seit dem MoPeG (in Kraft seit 1. Januar 2024) ist insbesondere die GbR grundlegend reformiert und kann registriert geführt werden (eGbR).
Die meisten Streitigkeiten entstehen nicht aus dem Gesetz, sondern aus der Satzung, also dem Vertrag, den die Gesellschafter selbst geschrieben haben. Wer den Gesellschaftsvertrag schlampig formuliert, kauft sich Konflikte für Jahre ein. Die klassischen Schwachstellen: keine Regelung zur Anteilsübertragung, keine Vinkulierungsklausel, keine Vesting-Regeln für Gründerteams, keine Vorgaben zu Beschlussmehrheiten bei strukturellen Entscheidungen, keine Schiedsklausel.
Anders als im Verbrauchergeschäft können Unternehmen untereinander weitgehend frei vertraglich gestalten. Genau das ist die Falle: Wer pauschale AGB des Vertragspartners akzeptiert, übernimmt häufig Haftung, Verzugsrisiken und Lieferpflichten, die er operativ nie eingepreist hat. Die §§ 305 ff. BGB greifen auch zwischen Unternehmen, wenn auch milder. Eine unwirksame AGB-Klausel fällt nicht in „mittlere Strenge", sondern komplett weg; an ihre Stelle tritt das dispositive Gesetzesrecht, oft zum Nachteil dessen, der gestaltet hat.
Praxisrelevant sind drei Hebel: erstens die Haftungsbegrenzung auf typische, vorhersehbare Schäden und einen absoluten Höchstbetrag; zweitens die Mängelrüge nach § 377 HGB mit klaren Fristen; drittens die Eigentumsvorbehalts-Klauseln (einfach, erweitert, verlängert) als Sicherungsmittel im Zahlungsausfall. Wer diese drei Felder sauber gestaltet, vermeidet die meisten typischen Auseinandersetzungen.
§ 43 GmbHG verpflichtet den Geschäftsführer auf die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. Verletzt er diese, haftet er persönlich, unbeschränkt und mit dem Privatvermögen. Hinzu kommt die strafbewehrte Pflicht zum Insolvenzantrag nach § 15a InsO binnen drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, sowie das Verbot der masseschmälernden Zahlungen aus § 15b InsO. Eine D&O-Versicherung deckt nur einen Teil; sie greift bei Vorsatz und bei vielen strafbaren Pflichtverletzungen nicht.
Die typischen Auslöser eines Haftungsmandats: Insolvenzverwalter prüft Geschäftsführerhandeln nach Insolvenzeröffnung und nimmt Regress; ein Mitgesellschafter wirft pflichtwidrige Vermögensentnahmen vor; ein Konkurrent stellt Strafanzeige wegen Betrugs oder Untreue (§ 263, § 266 StGB); das Finanzamt nimmt den Geschäftsführer für nicht abgeführte Lohnsteuer in Anspruch (§ 69 AO).
Unternehmenskäufe (M&A) erfolgen wirtschaftlich entweder als Share Deal (Verkauf der Anteile) oder als Asset Deal (Verkauf einzelner Vermögensgegenstände). Beide Wege haben gravierende steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen, die sich nicht durch nachträgliche Wahl korrigieren lassen. Die Due Diligence klärt vorher, was der Käufer wirklich kauft, und welche Garantien er vom Verkäufer braucht. Ohne saubere Garantiekataloge im SPA (Share Purchase Agreement) sind nachträgliche Ansprüche meist nicht durchsetzbar.
Der Mandatswert in M&A ist hoch, weil die wirtschaftlichen Effekte langfristig wirken. Eine schlecht verhandelte Earn-out-Klausel kann den Kaufpreis halbieren. Eine unklare Definition von „Material Adverse Change" macht den Kaufvertrag im Krisenfall unhaltbar. Ein vergessener Change-of-Control in einem Schlüsselvertrag kann Kunden verlieren.
Konflikte zwischen Gesellschaftern sind die mit Abstand kostspieligste Form unternehmerischer Auseinandersetzung. Sie binden Management-Kapazität, lähmen Entscheidungen, treiben gute Mitarbeiter aus dem Unternehmen und können, bei Eskalation in Form von Beschluss-Anfechtungsklagen oder Einziehungsverfahren, operative Handlungsunfähigkeit über Monate erzeugen. Schiedsklauseln in der Satzung verkürzen die Dauer, lösen das Problem aber nicht.
Klassische Eskalationsmuster: 50/50-Pattsituationen ohne tie-breaker; Streit über die Geschäftsführerbestellung; Vorwurf der treuwidrigen Stimmrechtsausübung; verdeckte Gewinnausschüttungen; Konkurrenztätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers. Wer in dieser Phase einen Fachanwalt einschaltet, gewinnt nicht nur juristisch, sondern verkürzt die Konfliktdauer dramatisch.
Sie schildern den Fall über das Formular: Rechtsfeld, Sitz/PLZ, Sachverhalt in zwei bis fünf Sätzen, Kontaktdaten. Wir ordnen das Anliegen ein und benennen einen Fachanwalt mit passender Spezialisierung in Ihrer Nähe oder, bei spezialisierten Mandaten, bundesweit. Die Vermittlung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Das Mandatsverhältnis kommt erst durch separaten Vertrag mit dem Anwalt zustande; wir erhalten keine umsatzabhängige Provision aus Ihrem Honorar.
Wir sind keine Anwaltskanzlei. Wir erbringen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die auf wirtschaftsrechtspraxis veröffentlichten Texte ersetzen keine individuelle Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt. Wir sind ein neutraler Informations- und Vermittlungsdienst für unternehmerische Mandanten in Deutschland.
Die Vermittlung an einen Fachanwalt ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Honorare entstehen erst, wenn Sie mit dem vermittelten Anwalt einen eigenen Mandatsvertrag schließen. Die Höhe wird zwischen Ihnen und dem Anwalt direkt vereinbart, bei wirtschaftsrechtlichen Mandaten in der Regel auf Stundenbasis (typisch 250–450 EUR netto), bei klar abgrenzbaren Aufgaben auch als Pauschalhonorar.
Für die meisten wirtschaftsrechtlichen Mandate ist der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zuständig. In Vertragsfragen kommt der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder ein spezialisierter Wirtschaftsanwalt in Betracht. Bei Strafvorwürfen brauchen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht. Wir nehmen die Einordnung kostenfrei vor.
In der Regel innerhalb eines Werktages nach Eingang Ihrer Anfrage. Bei akuten Mandaten (Insolvenzantrag, Durchsuchungsbeschluss, fristgebundene Beschluss-Anfechtung) priorisieren wir und melden uns innerhalb weniger Stunden.
Ja. Wir vermitteln an Fachanwälte in ganz Deutschland. Für lokale Mandate (zum Beispiel Verfahren vor einem bestimmten Landgericht) bevorzugen wir Kanzleien am Gerichtsstandort. Für spezialisierte Mandate (M&A im Mid-Market, internationale Schiedsverfahren, Compliance bei börsennotierten Unternehmen) vermitteln wir an die passende Spezialkanzlei bundesweit.
Ihre Angaben werden ausschließlich an den vermittelten Fachanwalt zur Mandatsanbahnung weitergegeben. Sie werden nicht an Dritte verkauft, nicht für Werbezwecke verwendet und nach Abschluss der Vermittlung gemäß DSGVO gelöscht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Ihre Einwilligung).
Wirtschaftsrechtspraxis ist eine unabhängige Vermittlungsplattform und wird nicht von einer Kanzlei betrieben. Wir erhalten keine umsatzabhängigen Provisionen aus Ihrem Anwaltshonorar. Anbieter ist die DMGroup LLC; Details finden Sie im Impressum.
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