D&O-Versicherung, was sie deckt und was nicht
Wer ist versichert?
Organmitglieder (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) sowie häufig auch leitende Angestellte. Versicherungsnehmer ist die Gesellschaft, versicherte Personen die Organe.
Versicherte Ansprüche
Innen- und Außenhaftung. Innenhaftung: Ansprüche der Gesellschaft (§ 43 GmbHG, § 93 AktG). Außenhaftung: Ansprüche Dritter, Insolvenzverwalter, Finanzbehörden.
Typische Ausschlüsse
Vorsatz, wissentliche Pflichtverletzung, Geldbußen, Strafen, ungerechtfertigte Vorteilsnahme, Ansprüche zwischen versicherten Personen (häufig wegverhandelbar).
Wahl von Deckung und Anbieter
Deckungssumme orientiert sich an Unternehmensgröße, Risikoprofil und potenziellem Haftungsumfang. Im Mittelstand häufig 2–5 Mio. EUR.
Häufige Fragen
Wer schließt die D&O ab?
Die Gesellschaft als Versicherungsnehmer, zugunsten der Organmitglieder. Prämie ist Betriebsausgabe der Gesellschaft.
Greift die D&O nach Ausscheiden?
Bei laufender Police und Nachmeldefrist (typisch 3–6 Jahre) ja, sofern Pflichtverletzung in versicherter Zeit erfolgte und innerhalb der Frist gemeldet wird.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Faustregel: 10–25 % des Jahresumsatzes oder ein potenzieller Maximalschaden. Im Mittelstand häufig 2–5 Mio. EUR, in regulierten Branchen deutlich höher.
Welche Klauseln sollte ich verhandeln?
Verzicht auf Selbstbehalt, weite Definition versicherter Personen, ausreichende Nachmeldefrist, Vorvertragsdeckung, Erstattung von Strafverteidigerkosten.
Was passiert bei Insolvenz der Gesellschaft?
D&O läuft regelmäßig weiter; der Insolvenzverwalter kann Ansprüche gegen die Organe geltend machen, die dann gedeckt sind, soweit Versicherungsbedingungen es zulassen.
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