Share Deal oder Asset Deal, die zentrale Weichenstellung
Beim Share Deal kauft der Erwerber die Geschäftsanteile (GmbH) oder Aktien (AG). Vorteil: einfache Übertragung, alle Verträge bleiben bestehen. Nachteil: Alle Altverbindlichkeiten und Risiken werden mitgekauft, auch unbekannte. Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter (Maschinen, Verträge, Marken, Vorräte) übertragen. Vorteil: Selektion möglich, kein Mitkauf von Altlasten. Nachteil: Verträge müssen einzeln mit Zustimmung der Vertragspartner übertragen werden, Arbeitnehmer gehen nach § 613a BGB mit.
Steuerlich ist der Asset Deal für den Käufer attraktiv (Abschreibungspotenzial neu), für den Verkäufer oft nachteilig (volle Versteuerung der stillen Reserven). Beim Share Deal kann der Verkäufer das Teileinkünfteverfahren oder bei der Kapitalgesellschaft die 5 %-Regel des § 8b KStG nutzen.
Due Diligence, was wirklich geprüft wird
Eine vollständige Due Diligence umfasst rechtliche (Legal DD), wirtschaftliche (Financial DD), steuerliche (Tax DD), kommerzielle (Commercial DD) und ggf. technische Prüfungen. Die Legal DD identifiziert Vertragsrisiken (Change-of-Control-Klauseln, kritische Lieferantenabhängigkeiten, Mietverträge mit kurzen Restlaufzeiten), arbeitsrechtliche Risiken (Sozialpläne, Tarifbindung, Scheinselbstständige), gewerbliche Schutzrechte und ungeklärte Eigentumsverhältnisse, Compliance-Vorfälle und laufende Rechtsstreitigkeiten.
| Deal-Volumen | Legal DD + SPA | Anteil am Volumen |
|---|---|---|
| bis 1 Mio. EUR | 15.000 – 40.000 EUR | 1,5 – 4 % |
| 1 – 5 Mio. EUR | 40.000 – 120.000 EUR | 0,8 – 3 % |
| 5 – 25 Mio. EUR | 100.000 – 350.000 EUR | 0,4 – 2 % |
| 25 – 100 Mio. EUR | 250.000 – 900.000 EUR | 0,3 – 1 % |
SPA, Garantien, Freistellungen, Haftungsbegrenzung
Das Share Purchase Agreement ist das Herzstück. Drei Bereiche entscheiden über Erfolg oder Streit: Garantien (Representations & Warranties), was sichert der Verkäufer zu? Freistellungen (Indemnities), für welche identifizierten Risiken haftet der Verkäufer unabhängig von Garantien? Haftungsbegrenzung, Höchstbeträge, Freibeträge (de minimis, basket), Verjährungsfristen. Eine schlecht verhandelte Haftungsbegrenzung kann den nominellen Kaufpreis effektiv halbieren.
Earn-out, Brücke oder Streitquelle
Earn-outs (variable Kaufpreiskomponenten) werden eingesetzt, wenn sich Käufer und Verkäufer über den Wert nicht einig werden, typisch bei wachsenden Unternehmen oder personenabhängigen Beratungsfirmen. In der Praxis sind sie eine der größten Streitquellen: Wer kontrolliert die KPI-Definition? Wie wird mit Sondereinflüssen umgegangen? Was passiert, wenn der Käufer die Strategie ändert und der Earn-out leerläuft? Sauberes Drafting und ein klar definierter Streitlösungsmechanismus (Schiedsgutachter) sind essenziell.
Häufige Fragen
Brauche ich auf Verkäuferseite einen eigenen Anwalt?
Unbedingt. Der Käufer-Anwalt vertritt nicht Ihre Interessen. Verkäufer-Beratung beginnt idealerweise vor dem ersten LoI mit der Klärung der eigenen Verkaufsstrategie, der Bereinigung des Unternehmens (Carve-out, Compliance-Cleanup) und der Festlegung einer Mindest-Verhandlungsposition zu Garantien und Haftung.
Was ist ein Letter of Intent (LoI) und ist er bindend?
Der LoI hält die wirtschaftlichen Eckpunkte vor Vertragsabschluss fest: Kaufpreisrange, Struktur, Exklusivität, Zeitplan. Bindend sind in der Regel nur die Klauseln zu Vertraulichkeit, Exklusivität und Kostentragung, der wirtschaftliche Teil ist meist nicht bindend. Die genaue Reichweite muss explizit geregelt werden.
Wie lange dauert ein M&A-Prozess im Mittelstand?
Vom ersten Käuferkontakt bis zum Closing typischerweise 4–9 Monate. Bei Bieterverfahren mit mehreren Interessenten oder bei genehmigungspflichtigen Transaktionen (Kartell, Außenwirtschaft) entsprechend länger.
Was ist eine W&I-Versicherung?
Eine Warranty & Indemnity Insurance versichert das Risiko aus Verletzungen der vertraglichen Garantien. Sie wird zunehmend auch im Mittelstand eingesetzt, ab Deal-Volumina von ca. 10 Mio. EUR. Prämie typischerweise 1–2 % der versicherten Summe.
Muss eine Transaktion beim Bundeskartellamt angemeldet werden?
Anmeldepflicht besteht bei Überschreitung der Umsatzschwellen des § 35 GWB (weltweit > 500 Mio. EUR und Inland > 50 Mio. EUR sowie ein Inlandsumsatz > 17,5 Mio. EUR; daneben spezielle Aufgreifschwelle für Transaktionen mit hohem Kaufpreis trotz geringem Umsatz). Bei Verstoß droht Bußgeld bis 10 % des Konzernumsatzes.
Weiterführend
Konkretes Anliegen zu Unternehmenskauf / M&A
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Glossar zu Unternehmenskauf / M&A
Kurzdefinitionen der wichtigsten Begriffe rund um Unternehmenskauf / M&A, jeweils mit Paragrafen, Abgrenzung und Praxisbeispiel.