Kosten

Anwaltskosten im Gesellschafterstreit

Anwaltskosten im Gesellschafterstreit sind nicht zufällig, sondern folgen entweder dem RVG (Streitwertgebühren) oder einer Stundensatz-Vereinbarung. Wer die Mechanik kennt, kann das Honorar im Voraus abschätzen und mit dem zu erwartenden Ergebnis abgleichen.

Drei Abrechnungsmodelle

  • RVG nach Streitwert: planbar, Kostenerstattung im Obsiegen.
  • Stundenhonorar: präzise nach Aufwand, üblich in beratenden Mandaten.
  • Pauschalhonorar: für klar abgegrenzte Mandate (Prüfung, Beschlussfassung).
RVG-Beispielrechnung erste Instanz Landgericht (Orientierung)
StreitwertAnwaltsgebühren nettoGerichtskosten
25.000 EUR2.300 EUR1.176 EUR
100.000 EUR3.500 EUR3.270 EUR
500.000 EUR8.700 EUR10.752 EUR
1.000.000 EUR14.500 EUR19.629 EUR

Streitwert im Gesellschafterstreit

Der Streitwert orientiert sich am wirtschaftlichen Interesse. Bei der Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses regelmäßig der Wert der betroffenen Maßnahme (Beispiel: Beschluss über Kapitalerhöhung um 200.000 EUR, Streitwert 200.000 EUR). Bei der Abberufung eines Geschäftsführers in der Regel ein Jahresgehalt. Bei der Einziehung eines Anteils der Verkehrswert des Anteils.

Kostenrisiko realistisch einschätzen

Verloren Sie das Verfahren, tragen Sie nach § 91 ZPO neben den eigenen Anwaltskosten auch die gegnerischen und die Gerichtskosten. Bei einem 500.000-EUR-Streit summiert sich das Risiko auf über 25.000 EUR. Eine seriöse anwaltliche Beratung legt dieses Risiko vor Klageeinreichung offen.

FAQ

Häufige Fragen

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gesellschafterstreitigkeiten?

Standardrechtsschutz für Privatpersonen deckt Gesellschafterstreitigkeiten in der Regel nicht. Spezielle Firmen- und Vermögensschadenrechtsschutz für Geschäftsführer kann greifen, ist aber oft eingeschränkt. Prüfung der Police vor Mandatsannahme ist Standard.

Was kostet eine einstweilige Verfügung?

Bei einem Verfügungsstreitwert von typisch 50.000 bis 200.000 EUR liegen die Anwaltskosten erster Instanz bei 2.500 bis 5.000 EUR netto. Gerichtskosten sind im Verfügungsverfahren um ein Drittel reduziert.

Lohnt sich ein Schiedsverfahren?

Schiedsverfahren sind in der Regel teurer als das ordentliche Gericht (Honorar der Schiedsrichter), aber schneller und vertraulich. Für komplexe Streitigkeiten mit hohem Reputationsrisiko oft die wirtschaftlichere Wahl.

Weiterführend

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