Drei Abrechnungsmodelle
- RVG nach Streitwert: planbar, Kostenerstattung im Obsiegen.
- Stundenhonorar: präzise nach Aufwand, üblich in beratenden Mandaten.
- Pauschalhonorar: für klar abgegrenzte Mandate (Prüfung, Beschlussfassung).
| Streitwert | Anwaltsgebühren netto | Gerichtskosten |
|---|---|---|
| 25.000 EUR | 2.300 EUR | 1.176 EUR |
| 100.000 EUR | 3.500 EUR | 3.270 EUR |
| 500.000 EUR | 8.700 EUR | 10.752 EUR |
| 1.000.000 EUR | 14.500 EUR | 19.629 EUR |
Streitwert im Gesellschafterstreit
Der Streitwert orientiert sich am wirtschaftlichen Interesse. Bei der Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses regelmäßig der Wert der betroffenen Maßnahme (Beispiel: Beschluss über Kapitalerhöhung um 200.000 EUR, Streitwert 200.000 EUR). Bei der Abberufung eines Geschäftsführers in der Regel ein Jahresgehalt. Bei der Einziehung eines Anteils der Verkehrswert des Anteils.
Kostenrisiko realistisch einschätzen
Verloren Sie das Verfahren, tragen Sie nach § 91 ZPO neben den eigenen Anwaltskosten auch die gegnerischen und die Gerichtskosten. Bei einem 500.000-EUR-Streit summiert sich das Risiko auf über 25.000 EUR. Eine seriöse anwaltliche Beratung legt dieses Risiko vor Klageeinreichung offen.
Häufige Fragen
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gesellschafterstreitigkeiten?
Standardrechtsschutz für Privatpersonen deckt Gesellschafterstreitigkeiten in der Regel nicht. Spezielle Firmen- und Vermögensschadenrechtsschutz für Geschäftsführer kann greifen, ist aber oft eingeschränkt. Prüfung der Police vor Mandatsannahme ist Standard.
Was kostet eine einstweilige Verfügung?
Bei einem Verfügungsstreitwert von typisch 50.000 bis 200.000 EUR liegen die Anwaltskosten erster Instanz bei 2.500 bis 5.000 EUR netto. Gerichtskosten sind im Verfügungsverfahren um ein Drittel reduziert.
Lohnt sich ein Schiedsverfahren?
Schiedsverfahren sind in der Regel teurer als das ordentliche Gericht (Honorar der Schiedsrichter), aber schneller und vertraulich. Für komplexe Streitigkeiten mit hohem Reputationsrisiko oft die wirtschaftlichere Wahl.