Drei häufige Anlässe
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach UWG (irreführende Werbung, fehlende Pflichtangaben).
- Markenrechtliche Abmahnung nach MarkenG (Verletzung einer eingetragenen Marke).
- Urheberrechtliche Abmahnung (Bilder, Texte, Software ohne Lizenz).
Die richtige Reaktion
Erste Prüfung: berechtigt (Rechtsverletzung tatsächlich vorhanden) oder unberechtigt? Bei berechtigten Abmahnungen ist die modifizierte Unterlassungserklärung Standard. Sie erkennt die Unterlassungspflicht an, streicht aber das Schuldanerkenntnis und passt die Vertragsstrafe an (Hamburger Brauch statt fixer Höhe). Bei unberechtigten Abmahnungen: negative Feststellungsklage oder Schweigen mit Vorbereitung auf einstweilige Verfügung.
Kosten und Risiken
| Anlass | Typischer Streitwert | Anwaltskosten Gegenseite |
|---|---|---|
| Kleinere UWG-Verletzung | 10.000 - 25.000 EUR | 1.000 - 1.700 EUR |
| Markenverletzung Mittelstand | 50.000 - 100.000 EUR | 1.800 - 2.700 EUR |
| Kennzeichenstreit mit großem Wettbewerber | 250.000 EUR + | ab 3.500 EUR |
Häufige Fragen
Muss ich die Frist einhalten?
Die in der Abmahnung gesetzte Frist ist eine einseitig gesetzte Frist und nicht zwingend rechtsverbindlich. Eine kurze Reaktion mit Bitte um angemessene Fristverlängerung ist üblich. Schweigen ist riskant, der Gegner kann nach Fristablauf einstweilige Verfügung beantragen.
Was ist eine Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch?
Statt einer festen Vertragsstrafe wird vereinbart, dass die Höhe im Streitfall durch den Gegner billig festgesetzt und vom Gericht überprüft werden kann (§ 315 BGB). Schützt vor unangemessen hohen Pauschalstrafen.
Was kostet die anwaltliche Erstberatung?
Die Erstprüfung einer Abmahnung kostet typisch 400 bis 800 EUR netto. Bei Mandatierung zur weiteren Bearbeitung wird das Honorar in der Regel angerechnet.