Branche · Handwerk

Wirtschaftsanwalt für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe stehen vor einer doppelten Belastung: operative Werkverträge mit Gewährleistung, daneben gesellschaftsrechtliche und steuerliche Strukturentscheidungen, insbesondere bei Generationswechsel. Wir vermitteln einen Wirtschaftsanwalt, der beide Welten versteht.

Typische rechtliche Themen

  • Werkverträge mit privaten Auftraggebern (BGB) und Generalunternehmern (VOB/B).
  • Lieferantenverträge mit Materialherstellern, Eigentumsvorbehalt, Rückgriff.
  • GmbH oder GmbH & Co. KG, steuerlich getrieben mit Anwalt und Steuerberater abstimmen.
  • Nachfolgegestaltung innerhalb der Familie oder durch Verkauf.
  • Mitarbeiterbeteiligung für Schlüsselmitarbeiter.
  • Reaktion in Krisensituationen (Forderungsausfall, Insolvenz Kunde, Liquiditätsengpass).

Nachfolge im Handwerk

Mehr als 200.000 Handwerksbetriebe stehen in den kommenden Jahren vor der Nachfolge. Die meisten ohne strukturierten Plan. Drei typische Wege: familienintern (Schenkung mit Behaltensfristen nach ErbStG, Anteilsübertragung notariell), Mitarbeiterübernahme (häufig MBO mit Verkäuferdarlehen) oder Verkauf an Externe (Käufer aus dem Wettbewerb, Asset Deal mit § 613a BGB-Folge für Mitarbeiter). Frühe Strukturierung 5 bis 7 Jahre vor Übergabe ist Standard.

Werkverträge, der Alltag

Die meisten Handwerksbetriebe verwenden Standardverträge oder Auftragsbestätigungen ohne anwaltliche Prüfung. Ergebnis: unklare Vereinbarungen zu Mehrkosten, Bauleitung, Bauwesenversicherung, Sicherheitseinbehalten, Schlussrechnung. Eine einmal anwaltlich erstellte Vertragsvorlage (Generalunternehmer-Vertrag, Subunternehmer-Vertrag, Privatkunden-Vertrag) für 2.500 bis 5.000 EUR netto rechnet sich nach wenigen Projekten.

FAQ

Häufige Fragen

Lohnt sich die Umwandlung zur GmbH?

In der Regel ab Umsätzen von 1 Mio. EUR und mehr als drei Mitarbeitern. Vorteile: Haftungsbegrenzung, klare Strukturen für Nachfolge, steuerliche Optionen. Nachteile: erhöhter Verwaltungsaufwand, GmbH-Gründungskosten. Entscheidung gemeinsam mit Steuerberater und Anwalt.

Wir haben einen Kunden, der nicht zahlt, was tun?

Schritt 1: Mahnverfahren mit Mahnung und Verzugszinsen nach § 288 BGB. Schritt 2: Gerichtliches Mahnverfahren mit Vollstreckungsbescheid. Schritt 3: Klage. Im B2B häufig auch sofortige Klage zielführend, wenn Liquidität des Kunden zweifelhaft. Anwaltliche Begleitung ab Werten von etwa 5.000 EUR sinnvoll.

Was kostet die Erstberatung?

Erstberatung typisch 200 bis 400 EUR netto für 60 Minuten. Bei Mandatierung wird das Honorar in der Regel angerechnet. Wir vermitteln Anwälte, die das Erstberatungshonorar transparent vor dem Termin nennen.

Weiterführend

Weiterführend

Begriffe

Verwandte Begriffe im Glossar