Was im Honorar steckt
- Legal Due Diligence: 40 bis 60 Prozent des Gesamthonorars.
- SPA-Verhandlung und Markup: 25 bis 40 Prozent.
- Closing-Begleitung: 5 bis 15 Prozent.
- Post-Closing-Themen (Earn-out, Beteiligungsstreit): variabel.
| Equity Value | Honorar netto | Anteil |
|---|---|---|
| bis 1 Mio. EUR | 15.000 - 40.000 EUR | 1,5 - 4 % |
| 1 - 5 Mio. EUR | 40.000 - 150.000 EUR | 0,8 - 3 % |
| 5 - 25 Mio. EUR | 100.000 - 400.000 EUR | 0,4 - 2 % |
| 25 - 100 Mio. EUR | 250.000 - 900.000 EUR | 0,3 - 1 % |
Drei Hebel zur Kostenkontrolle
Erstens, Vendor Due Diligence auf Verkäuferseite verkürzt die Käufer-DD deutlich und spart auf beiden Seiten Honorar. Zweitens, fokussierte DD nach Materiality-Schwellen (Stichproben statt vollständige Prüfung) ist im Mid-Market Standard. Drittens, klare Mandatsbriefing-Calls vor Beginn vermeiden Mehrarbeit durch späte Anpassungen am Scope.
Häufige Fragen
Welche Nebenkosten kommen hinzu?
Notarkosten nach GNotKG (bei einer Anteilsbeurkundung mit 5-Mio-Kaufpreis etwa 18.000 EUR netto), Handelsregistergebühren, ggf. W&I-Versicherungsprämie (0,8 bis 1,5 Prozent der Deckungssumme), Kosten für Tax-, Financial- und Commercial-DD durch separate Berater.
Trägt der Verkäufer die Anwaltskosten des Käufers?
Nein, jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Im LoI wird häufig eine Aufwandsregelung getroffen, die bei Scheitern aus Gründen einer Partei eine Kostenpauschale (Break Fee) auslöst.
Lohnt eine Pauschale gegenüber Stundenhonorar?
Bei gut abgegrenzten Mandaten (z. B. SPA-Markup ohne Verhandlung) sind Pauschalen üblich. Bei eskalierten Verhandlungen mit offenem Scope ist Stundenhonorar marktgängig, weil die Käuferseite die Pauschale sonst durch Aufwand auslastet.