M&A

Due Diligence beim Unternehmenskauf

Auch: DD · Sorgfaltsprüfung

Definition

Die Due Diligence ist die strukturierte Prüfung eines Zielunternehmens vor einer Transaktion. Sie umfasst regelmäßig Legal, Tax, Financial, Commercial, IT und ESG, läuft über einen Datenraum und mündet in Findings, die unmittelbar in Kaufpreisanpassungen, Garantien, Freistellungen und Closing-Bedingungen einfließen.

Arten der Due Diligence

  • Legal DD: Gesellschaftsrecht, Verträge, IP, Compliance, Litigation
  • Tax DD: Steuerrisiken, Verlustvorträge, Verrechnungspreise
  • Financial DD: Quality of Earnings, Net Working Capital, Net Debt
  • Commercial DD: Markt, Kundenkonzentration, Wettbewerb
  • IT/Cyber DD und ESG DD, zunehmend Standard

Verwertung der Findings

  • Kaufpreisanpassung oder Earn-Out-Mechanik
  • Spezifische Freistellungen für identifizierte Risiken
  • Konkrete Garantien und Schwellenwerte (De-minimis, Basket, Cap)
  • Closing-Bedingungen und MAC-Klauseln
Abgrenzung

Begriffliche Abgrenzung

Vendor Due Diligence
Vom Verkäufer beauftragte DD, um den Verkaufsprozess zu beschleunigen, Reliance-Letter erforderlich.
Confirmatory Due Diligence
Verkürzte Schlussprüfung nach Signing, vor Closing.
Praxisbeispiel

Die Legal DD deckt einen wesentlichen Change-of-Control in einem Großkundenvertrag auf. Der Käufer setzt eine Closing-Bedingung durch, wonach die Zustimmung des Kunden vor Vollzug eingeholt sein muss.

Weiterführend

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (15 Einträge)