Auch im B2B gilt AGB-Recht
Die Vorstellung, im B2B-Verkehr sei alles wirksam vereinbar, ist falsch. Die §§ 305 ff. BGB gelten auch zwischen Unternehmern, lediglich die Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB sind nicht unmittelbar anwendbar. Die zentrale Inhaltskontrolle nach § 307 BGB bleibt: Klauseln, die den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Folge: keine geltungserhaltende Reduktion, die Klausel fällt ersatzlos weg, es gilt die für Sie ungünstige gesetzliche Regelung.
Typische unwirksame Klauseln im B2B
- Pauschale Haftungsausschlüsse auch für grobe Fahrlässigkeit, unwirksam.
- Verkürzung der Mängelhaftung beim Werkvertrag auf unter ein Jahr für Bauwerke, unwirksam.
- Schadensersatzpauschalen ohne Möglichkeit des Gegenbeweises, unwirksam.
- Einseitige Leistungsänderungsvorbehalte ohne sachlichen Grund, unwirksam.
- Verlängerungsklauseln über 1 Jahr mit langer Kündigungsfrist, kritisch.
Was eine gute AGB im B2B leistet
Eine belastbare AGB für den B2B-Vertrieb sollte mindestens regeln: Angebot und Vertragsschluss (insbesondere kaufmännisches Bestätigungsschreiben), Lieferbedingungen (Incoterms 2020 bei Auslandslieferung), Preise und Zahlungsbedingungen (Verzug, Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über Basiszins), Eigentumsvorbehalt (einfach, erweitert, verlängert), Gewährleistung (Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB), Haftungsbegrenzung (gestaffelt nach Verschulden), Datenschutz, Gerichtsstand und Rechtswahl.
Häufige Fragen
Wie oft sollten AGB aktualisiert werden?
Mindestens alle zwei Jahre, zusätzlich bei jeder relevanten Rechtsprechungsänderung. Die letzte größere Änderungswelle betraf die Schuldrechtsmodernisierung und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Wer noch mit AGB aus 2017 arbeitet, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksame Klauseln.
Welche AGB gelten bei Kollision (Battle of Forms)?
Im B2B gilt die Theorie des letzten Wortes nicht uneingeschränkt. Verweisen beide Parteien auf ihre AGB und sind diese widersprüchlich, gilt nach herrschender Meinung der gesetzliche Inhalt, soweit sich die AGB widersprechen. Eine ausdrückliche Abwehrklausel schützt davor, fremde AGB stillschweigend zu akzeptieren.
Müssen AGB beim Vertragsschluss vorgelegt werden?
Im B2B reicht ein deutlicher Hinweis und die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme, etwa per Link in Angeboten oder per Verweis auf der Auftragsbestätigung. Eine physische Beifügung ist nicht zwingend.
Reichen Vorlagen aus dem Internet?
Für ein realistisches Geschäftsmodell selten. Vorlagen sind generisch, kennen weder Ihr Produkt noch Ihre Lieferkette noch Ihre Risiken. Sie sind ein guter Ausgangspunkt für die anwaltliche Anpassung, nicht aber das fertige Produkt.