Die sieben kritischen Themen
- Kundenseitige SaaS-AGB mit SLA, Kündigung, Datenexport.
- Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) inklusive Subprozessoren.
- Lieferantenverträge mit Cloud-Providern (AWS, Azure, GCP), Risikoverteilung.
- Open-Source-Compliance (GPL, AGPL, MIT, Apache 2.0).
- Cap-Table und Vesting, Founder-Reverse-Vesting.
- Mitarbeiterbeteiligung über VSOP oder ESOP.
- Exit-vorbereitende Strukturen (Holdings, IP-Bündelung).
Typische Konflikte im SaaS-Geschäft
Häufige Streitfälle: SLA-Verletzungen mit Service Credits, deren Berechnung Kunden anzweifeln. Datenexport am Vertragsende, wenn Format und Frist unklar geregelt sind. Preisanpassungsklauseln, die nach AGB-Recht streng geprüft werden. Lizenzverstöße bei Mehrfachnutzung. Sauberes Drafting im Voraus erspart die spätere Eskalation.
Investorenrunden und Cap-Table
Für wachsende SaaS-Firmen entscheidet die rechtliche Strukturierung der Beteiligungsrunden über die Verhandlungsposition. Stichworte: Term Sheet, SHA mit Vorzugsrechten (Liquidation Preference, Anti-Dilution), Vesting der Gründer (typisch 4 Jahre mit 1-Jahres-Cliff), VSOP-Pool (10 bis 15 Prozent vor der Runde, post-money verwässernd). Wer hier Standardvorlagen ohne Anwalt verwendet, lebt mit den Folgen jahrelang.
Häufige Fragen
Brauchen wir wirklich einen eigenen AVV-Mustertext?
Ja, sobald Sie als Auftragsverarbeiter für Kunden tätig sind. Der eigene AVV ist Marktstandard, Kunden werden ihn anpassen wollen, das ist normaler Vertragsverhandlungsprozess. Ohne eigene Mustervorlage geben Sie die Hoheit über zentrale Klauseln (Subprozessoren, Audit-Rechte, Haftungsbegrenzung) aus der Hand.
Was kostet die Erstellung von SaaS-AGB?
Für eine Standard-SaaS mit B2B-Kunden 3.500 bis 8.000 EUR netto inklusive AGB, SLA und AVV-Vorlage. Bei komplexen Produkten mit Multi-Tenant-Architektur und Marketplace-Komponenten höher.
Vesting für Gründer, ist das wirklich nötig?
In jeder VC-finanzierten Runde Pflicht. Auch ohne Investoren sinnvoll, sobald mehr als ein Gründer beteiligt ist, denn sonst verliert das Unternehmen bei einem frühen Ausstieg eines Gründers wirtschaftlich an Wert für die Verbleibenden.