Rechtsfeld · Geschäftsführerhaftung

Rechtsanwalt für Geschäftsführerhaftung, § 43 GmbHG & D&O

Wer Geschäftsführer ist, haftet persönlich, unbeschränkt und mit dem Privatvermögen, auch Jahre nach dem Ausscheiden. Wir vermitteln Sie an einen Fachanwalt mit Erfahrung in Organhaftung, D&O-Deckungsfragen und Insolvenzantragspflicht.

Die drei Säulen der Geschäftsführer-Haftung

Erstens: Innenhaftung gegenüber der GmbH nach § 43 GmbHG, Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. Zweitens: Außenhaftung gegenüber Dritten in Sonderfällen (Insolvenzverschleppung, Steuerhaftung nach § 69 AO, deliktische Haftung, Verletzung der Mitteilungspflicht im Lagebericht). Drittens: Strafrechtliche Verantwortung, Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB), Vorenthalten von Sozialabgaben (§ 266a StGB), Steuerhinterziehung (§ 370 AO).

Insolvenzantragspflicht, die schärfste Frist

Nach § 15a InsO ist der Geschäftsführer einer juristischen Person verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit ohne schuldhaftes Zögern, spätestens binnen drei Wochen, Insolvenzantrag zu stellen. Bei Überschuldung beträgt die Frist sechs Wochen. Verstoß ist strafbar (bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe). Zusätzlich entsteht Haftung für masseschmälernde Zahlungen nach § 15b InsO und für Schäden aus Insolvenzverschleppung. Der Insolvenzverwalter prüft diese Ansprüche systematisch.

Die D&O-Versicherung, was sie leistet und was nicht

Die D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability Insurance) deckt Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen des Geschäftsführers. Sie ist kein Allheilmittel. Ausschlüsse: Vorsatz, wissentliche Pflichtverletzung, Geldstrafen, Geldbußen, Steuerhaftung, Sozialversicherungsbeiträge, Insolvenzanfechtungen unter bestimmten Konstellationen. Im Streitfall kann der Versicherer Deckung verweigern; dann braucht der Geschäftsführer einen Anwalt sowohl im Haftungsverfahren als auch in der Deckungsklage gegen den Versicherer.

Typische Haftungstatbestände und ihre Folgen
TatbestandNormKonsequenz
Verletzung der Sorgfalt§ 43 GmbHGSchadensersatz an die Gesellschaft
Insolvenzverschleppung§ 15a InsOStrafbar + Schadensersatz an Neugläubiger
Masseschmälerung§ 15b InsOPersönliche Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife
Vorenthalten Sozialabgaben§ 266a StGBStrafbar + persönliche Haftung
Lohnsteuerhaftung§ 69 AOPersönliche Steuerhaftung
Untreue§ 266 StGBStrafbar, bis 5 Jahre Freiheitsstrafe

Prävention, was Geschäftsführer dokumentieren sollten

Die Business Judgement Rule (analog § 93 AktG, auf GmbH-Geschäftsführer übertragen) schützt unternehmerische Entscheidungen, wenn sie auf angemessener Informationsgrundlage zum Wohl der Gesellschaft getroffen wurden. Praktisch bedeutet das: Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen, Einholung von Fach-Expertise vor weitreichenden Entscheidungen, Protokollierung der Gründe, Geschäftsführer-Beschlussvorlagen. Wer dokumentiert, gewinnt im Haftungsstreit erheblich an Position.

FAQ

Häufige Fragen

Haftet der Geschäftsführer auch nach seinem Ausscheiden?

Ja. Innenhaftungsansprüche nach § 43 GmbHG verjähren erst nach fünf Jahren (§ 43 Abs. 4 GmbHG). Strafrechtliche Verfolgung folgt den Strafverfolgungsfristen. Sozialversicherungs- und Steuerschulden können noch Jahre später geltend gemacht werden. Vor dem Ausscheiden empfiehlt sich eine Entlastung durch die Gesellschafterversammlung und ggf. eine schriftliche Generalbereinigung.

Kann ich mich gegen Insolvenzverwalter-Ansprüche versichern?

Die D&O-Versicherung deckt grundsätzlich auch Insolvenzverwalter-Regressansprüche, sofern keine Ausschlüsse greifen. Wichtig ist eine Anzeige des Versicherungsfalls noch innerhalb der Vertragslaufzeit oder einer vereinbarten Nachmeldefrist (Run-off Coverage).

Was ist bei Verdacht auf Insolvenzreife sofort zu tun?

Erstens: Liquiditätsstatus und Fortbestehensprognose erstellen lassen (Wirtschaftsprüfer, Restrukturierungsberater). Zweitens: Anwaltliche Beratung sofort, die Drei-Wochen-Frist läuft. Drittens: Sanierungsoptionen prüfen (StaRUG-Verfahren, Eigenverwaltung). Viertens: Sämtliche masseschmälernden Zahlungen einstellen, ggf. nach anwaltlicher Beratung Zahlungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Aufsichtsorgans freigeben.

Wann brauche ich einen Strafverteidiger zusätzlich zum Haftungsanwalt?

Sobald ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, sobald eine Durchsuchung droht oder sobald Sie als Beschuldigter geladen werden. Strafrechtliche und zivilrechtliche Verteidigung müssen abgestimmt werden, weil zivilrechtliches Geständnis strafrechtlich verwertet werden kann.

Lohnt eine D&O-Versicherung für mich als Geschäftsführer einer kleinen GmbH?

Bei wirtschaftlich relevantem Risiko fast immer. Prämien für kleine und mittlere GmbHs liegen bei wenigen hundert bis wenigen tausend Euro pro Jahr. Im Schadenfall geht es schnell um sechs- bis siebenstellige Summen, Anwaltskosten allein können das Privatvermögen verzehren.

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