D&O-Versicherung für Geschäftsführer
Auch: Directors and Officers Liability · Manager-Haftpflicht
Die D&O-Versicherung deckt Vermögensschäden ab, die Organmitglieder der Gesellschaft oder Dritten durch fahrlässige Pflichtverletzung zufügen. Versicherungsnehmer ist die Gesellschaft, versichert sind die Organe. Bei Vorsatz, wissentlicher Pflichtverletzung, Strafen und bestimmten Insolvenzkonstellationen besteht typischerweise kein Schutz.
Deckung im Überblick
- Innenhaftung gegenüber der eigenen Gesellschaft
- Außenhaftung gegenüber Dritten
- Abwehrkostenschutz, auch bei unbegründeten Ansprüchen
- Nachhaftung nach Beendigung der Organstellung
Typische Ausschlüsse
- Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung
- Strafen, Bußgelder, Sanktionen
- Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO) je nach Police
- Insider-Geschäfte und unzulässige Vorteilsgewährung
Ein Geschäftsführer wird wegen einer fahrlässigen Investitionsentscheidung in Anspruch genommen. Die D&O-Versicherung übernimmt Abwehrkosten und einen Vergleichsbetrag oberhalb des Selbstbehalts.
Verwandte Begriffe
Rechtsanwalt für Geschäftsführerhaftung
Brauchen Sie zu diesem Thema rechtliche Vertretung? Wir vermitteln unverbindlich an einen Fachanwalt mit Erfahrung in Geschäftsführerhaftung.
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (15 Einträge)