GF-Haftung

D&O-Versicherung für Geschäftsführer

Auch: Directors and Officers Liability · Manager-Haftpflicht

Definition

Die D&O-Versicherung deckt Vermögensschäden ab, die Organmitglieder der Gesellschaft oder Dritten durch fahrlässige Pflichtverletzung zufügen. Versicherungsnehmer ist die Gesellschaft, versichert sind die Organe. Bei Vorsatz, wissentlicher Pflichtverletzung, Strafen und bestimmten Insolvenzkonstellationen besteht typischerweise kein Schutz.

Deckung im Überblick

  • Innenhaftung gegenüber der eigenen Gesellschaft
  • Außenhaftung gegenüber Dritten
  • Abwehrkostenschutz, auch bei unbegründeten Ansprüchen
  • Nachhaftung nach Beendigung der Organstellung

Typische Ausschlüsse

  • Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung
  • Strafen, Bußgelder, Sanktionen
  • Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO) je nach Police
  • Insider-Geschäfte und unzulässige Vorteilsgewährung
Praxisbeispiel

Ein Geschäftsführer wird wegen einer fahrlässigen Investitionsentscheidung in Anspruch genommen. Die D&O-Versicherung übernimmt Abwehrkosten und einen Vergleichsbetrag oberhalb des Selbstbehalts.

Weiterführend

Verwandte Begriffe

Konkretes Anliegen?

Rechtsanwalt für Geschäftsführerhaftung

Brauchen Sie zu diesem Thema rechtliche Vertretung? Wir vermitteln unverbindlich an einen Fachanwalt mit Erfahrung in Geschäftsführerhaftung.

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (15 Einträge)