GmbH-Recht

GmbH-Geschäftsführervertrag: Muster, Klauseln und Fallstricke

Organstellung und Anstellungsvertrag trennen

Die Bestellung zum Geschäftsführer erfolgt durch Gesellschafterbeschluss (§ 6 GmbHG) und ist jederzeit widerruflich (§ 38 Abs. 1 GmbHG). Der Anstellungsvertrag ist davon rechtlich unabhängig und bleibt bei Abberufung bestehen, wenn er nicht wirksam gekündigt wird. Diese Trennung ist der häufigste Fehler in Standard-Mustern: eine Abberufung endet nicht automatisch das Gehalt.

Pflichtinhalte eines belastbaren Vertrags

Aufgabenbereich und Ressortverteilung, Alleinvertretungsbefugnis oder Gesamtvertretung, Vergütung (Fixum, Tantieme, Sachbezüge, Dienstwagen), Urlaub (üblich 30 Tage), Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Altersversorgung, D&O-Versicherung, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheit, Rückgabe von Unterlagen, Kündigung, Freistellung, Abfindungsregelung, Gerichtsstand.

Vergütung und Tantieme steuerfest gestalten

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern droht die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), wenn die Vergütung unangemessen hoch oder nicht klar vor Leistungserbringung vereinbart ist. Tantiemen sollten an messbare Kennzahlen gekoppelt sein, die Höchstgrenze regelmäßig 50 % der Gesamtvergütung nicht überschreiten, Nur-Pension-Zusagen und rückwirkende Erhöhungen vermeiden.

Wettbewerbsverbot: nachvertraglich nur mit Karenzentschädigung

Ein vertragliches Wettbewerbsverbot während der Amtszeit ergibt sich bereits aus der Treuepflicht. Nachvertraglich (nach Ende des Vertrags) ist es nur wirksam mit räumlicher und zeitlicher Begrenzung (maximal zwei Jahre) und einer Karenzentschädigung von mindestens 50 % der letzten Bezüge (analog § 74 Abs. 2 HGB), sonst droht Unwirksamkeit oder Wahlrecht des Geschäftsführers.

Haftung nach § 43 GmbHG und D&O-Deckung

Der Geschäftsführer haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG für Sorgfaltspflichtverletzungen persönlich und unbegrenzt gegenüber der Gesellschaft. Eine Haftungsbegrenzung im Vertrag ist gegenüber Dritten unwirksam, im Innenverhältnis nur eingeschränkt zulässig. D&O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme (typisch 5–10 Mio. EUR) und Selbstbehalt gehört in jeden Vertrag.

Beendigung: Abberufung, Kündigung und Freistellung

Kündigungsfristen orientieren sich nicht am KSchG (Geschäftsführer sind kein Arbeitnehmer im Sinne des KSchG), sondern am Vertrag. Üblich sind sechs Monate zum Quartalsende. Regelmäßig wird eine Koppelungsklausel vereinbart: Abberufung gilt zugleich als ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags. Freistellung, Wettbewerbsverbot und Abfindung müssen sauber verzahnt sein, sonst entstehen Doppelvergütungen oder unwirksame Karenzregelungen.

Typische Fallstricke aus der Praxis

Fehlende Trennung von Organstellung und Anstellung; Tantieme ohne Deckelung (vGA-Risiko); nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung; keine D&O oder zu niedrige Deckung; fehlende Regelung zur Ressortverteilung bei mehreren Geschäftsführern; automatische Verlängerung ohne Höchstlaufzeit; Rückzahlungsklauseln bei Boni ohne Staffelung; unklare Freistellungsregelung.

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich zwingend einen schriftlichen Geschäftsführervertrag?

Rechtlich nicht, praktisch ja. Ohne schriftliche Vereinbarung gelten nur die gesetzlichen Grundregeln und Ihre Vergütung ist im Streitfall kaum belegbar. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern verlangt das Finanzamt zudem eine vor Leistungserbringung getroffene, klare und tatsächlich durchgeführte Vereinbarung, sonst droht die verdeckte Gewinnausschüttung.

Kann ich ein kostenloses Muster aus dem Netz übernehmen?

Für Ein-Personen-GmbHs mit einfachster Struktur mag ein Muster als Ausgangspunkt taugen. Sobald mehrere Gesellschafter, variable Vergütung, D&O, Wettbewerbsverbot oder Pensionszusagen im Spiel sind, führen Standardvorlagen regelmäßig zu Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder zu erheblichen Steuerrisiken.

Ist der Geschäftsführer Arbeitnehmer?

Der Fremdgeschäftsführer ist arbeits- und sozialrechtlich in weiten Teilen nicht Arbeitnehmer im Sinne des KSchG, unterliegt aber dem allgemeinen Zivilrecht. Der Gesellschafter-Geschäftsführer mit maßgeblichem Anteil (regelmäßig ab 50 %) ist auch sozialversicherungsrechtlich in aller Regel selbstständig.

Wie hoch darf die Vergütung sein?

Angemessen im Sinne der BFH-Rechtsprechung. Kriterien: Größe und Ertragslage der Gesellschaft, Branche, Aufgabenbereich, Vergleichsstudien (z. B. BBE-Report). Bei kleiner GmbH mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer liegen typische Bandbreiten bei 120.000–250.000 EUR Gesamtvergütung, stark abhängig von Branche und Umsatz.

Was passiert bei Abberufung mit dem Anstellungsvertrag?

Ohne Koppelungsklausel läuft der Anstellungsvertrag mit voller Vergütung weiter, bis er eigenständig gekündigt wird. Mit sauber formulierter Koppelungsklausel gilt die Abberufung zugleich als ordentliche Kündigung, wobei die vereinbarte Frist einzuhalten ist. Fehlerhafte Klauseln sind ein Klassiker im Streit.

Wer schließt den Vertrag auf Seiten der GmbH?

Für den Anstellungsvertrag ist die Gesellschafterversammlung zuständig (§ 46 Nr. 5 GmbHG), sofern die Satzung nichts anderes vorsieht. Unterschreibt der Geschäftsführer für beide Seiten (Selbstkontrahieren), muss er vom Verbot des § 181 BGB befreit sein, sonst schwebt der Vertrag unwirksam.

Wie hoch ist die typische Karenzentschädigung?

Analog § 74 Abs. 2 HGB mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen für die Dauer des Wettbewerbsverbots. Unter dieser Grenze ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot unverbindlich, der Geschäftsführer kann wählen, ob er sich daran hält.

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