Vertragsrecht

Lieferantenverträge sicher gestalten

Leistung, Qualität und SLA

Präzise Leistungsbeschreibung, technische Spezifikationen als Anlage, messbare Qualitätsanforderungen, Audit-Rechte. Service-Level-Agreements mit Sanktionen bei Unterschreitung.

Preisanpassung und Indexierung

Bei mehrjährigen Verträgen sind Preisgleitklauseln üblich (Material-Index, Energiekosten, Lohnkosten). AGB-rechtliche Grenzen beachten.

Haftung und Versicherung

Beidseitige Haftungsbegrenzung typisch auf Auftragswert oder Mehrfaches des Jahreswerts; bei Kardinalpflichten und Vorsatz nicht möglich. Nachweispflicht für Betriebshaftpflicht- und Produkthaftpflichtversicherung.

Lieferketten-Compliance (LkSG)

Verpflichtung des Lieferanten zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards; Audit-Rechte, Berichtspflichten, Sanktionen bei Verstoß.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist eine Force-Majeure-Klausel?

Klausel über höhere Gewalt (Krieg, Pandemie, Naturkatastrophen): Suspendierung der Leistungspflichten, ggf. Anpassung oder Kündigung. Inhalt und Anwendung sind zu präzisieren.

Wie schütze ich mich vor Lieferausfall?

Vertragsstrafen bei Verzug, Second-Source-Verpflichtung des Lieferanten, Vorratshaltung, Eskalationsverfahren, Rückgriffsrechte gegen Sublieferanten.

Sind Vertragsstrafen im B2B zulässig?

Ja, mit angemessener Höhe und klarem Tatbestand. AGB-rechtliche Grenzen (kein pauschaler Schadensersatz ohne Differenzierung). Bei Individualvereinbarung weite Freiheit.

Wann gilt CISG (UN-Kaufrecht)?

Bei Warenkauf zwischen Parteien aus verschiedenen Vertragsstaaten automatisch, sofern nicht ausdrücklich abbedungen. Im internationalen B2B häufig vorteilhaft, kann aber abbedungen werden.

Welcher Gerichtsstand ist sinnvoll?

Im B2B grundsätzlich vereinbar. Häufig Sitz des stärker positionierten Partners oder neutrales Schiedsverfahren (DIS, ICC) bei internationalen Verträgen.

Weiterführend

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