Unternehmensformen im Vergleich, GmbH, UG, AG, GbR, KG
Kapital- versus Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften haben eigene Rechtspersönlichkeit, Haftungsbegrenzung, Notar- und Registerformalitäten. Personengesellschaften sind formfrei gründbar, persönlich haftend, steuerlich transparent.
Die GmbH, Standardlösung im Mittelstand
25.000 EUR Mindestkapital, Haftungsbegrenzung, klare gesetzliche Struktur, hohe Akzeptanz bei Banken und Geschäftspartnern. Geeignet für fast alle operativen Geschäftsmodelle.
Die UG (haftungsbeschränkt)
Mini-GmbH mit Stammkapital ab 1 EUR. 25 % des Jahresgewinns sind anzusparen, bis 25.000 EUR erreicht sind. Image in der Geschäftswelt häufig schwächer.
GmbH & Co. KG
Kombination aus GmbH (Komplementär, persönlich haftend) und KG (Kommanditisten, beschränkt haftend). Steuerlich transparent, Haftung wirtschaftlich begrenzt. Beliebt im Familien-Mittelstand.
GbR und OHG
Personengesellschaften mit voller persönlicher Haftung aller Gesellschafter. Seit MoPeG eGbR im Gesellschaftsregister möglich. OHG für eingetragene Handelsgewerbe.
Häufige Fragen
Welche Rechtsform ist am günstigsten zu gründen?
GbR und Einzelunternehmen ohne formelles Mindestkapital und ohne Notar. UG ab 1 EUR Stammkapital. Vollständige GmbH mit 12.500 EUR Mindesteinzahlung. Steuerberater- und Anwaltskosten unabhängig von der Form.
Lohnt eine AG für Mittelstand?
In der Regel nur bei großen Strukturen, Kapitalmarktambitionen oder bei Holding-Konstellationen mit vielen Gesellschaftern. Höhere laufende Kosten (Aufsichtsrat, Hauptversammlung).
Kann ich später die Rechtsform wechseln?
Ja, über das Umwandlungsgesetz (UmwG). Steuerlich und rechtlich aufwendig, aber häufig möglich, z. B. UG zu GmbH durch Stammkapitalerhöhung, GbR zu GmbH durch Formwechsel.
Welche Form hat die geringste Steuerbelastung?
Pauschal nicht zu beantworten. Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaft- und Gewerbesteuer (effektiv ca. 30 %); Personengesellschaften versteuern auf Ebene der Gesellschafter (bis 45 % zzgl. Soli). Bei Thesaurierung kann Kapitalgesellschaft günstiger sein, bei Vollausschüttung Personengesellschaft.
Was ist mit Holding-Strukturen?
Eine Holding (typischerweise GmbH) hält Anteile an operativen Gesellschaften und nutzt das § 8b KStG-Privileg (95 % Steuerfreiheit) bei Veräußerungsgewinnen und Dividenden. Erfordert sorgfältige Planung mit Steuerberater.
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