Compliance

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Auch: HinSchG · Whistleblower-Gesetz

Definition

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Meldestelle, sichert Whistleblower vor Repressalien und sanktioniert Verstöße mit Bußgeldern bis 50.000 Euro. Es setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie um und definiert sachlich, welche Rechtsverstöße geschützt gemeldet werden dürfen.

Rechtsgrundlage: § 12 HinSchG, § 36 HinSchG, § 40 HinSchG

Kernpflichten

  • Interne Meldestelle mit vertraulicher Bearbeitung
  • Bestätigung des Eingangs binnen 7 Tagen, Rückmeldung binnen 3 Monaten
  • Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr zugunsten der hinweisgebenden Person
  • Dokumentation und Aufbewahrung für mindestens 3 Jahre

Bußgelder

Verstöße gegen die Einrichtungspflicht, gegen das Repressalienverbot oder gegen die Vertraulichkeit können nach § 40 HinSchG mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen mit 120 Beschäftigten verzichtet auf eine interne Meldestelle. Ein Whistleblower wendet sich daher direkt an die externe Bundesmeldestelle, das Bußgeldverfahren wird eingeleitet.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (15 Einträge)