Kartellrecht-Grundlagen für mittelständische Unternehmen
Verbotene Wettbewerbsbeschränkungen
Horizontal: Preis-, Quoten-, Gebietskartelle, Submissionsabsprachen. Vertikal: Preisbindung der zweiten Hand, absolute Gebietsbeschränkungen, Wettbewerbsverbote über GVO-Grenzen hinaus.
Bußgeldrisiko
Bundeskartellamt und Europäische Kommission können Bußgelder bis 10 % des Vorjahresumsatzes verhängen. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche der Geschädigten (Kartellschadensersatzrecht).
Bonusregelung (Leniency)
Erste Selbstanzeige: vollständiger Bußgelderlass. Weitere Anzeiger: Reduzierung bis 50 %. Wichtiges Instrument bei Aufdeckung interner Verstöße.
Kartellrecht-Compliance
Schulungen, klare Verhaltensregeln, Kontaktdokumentation mit Wettbewerbern, Vor-Audit bei Verbandstreffen, Dawn-Raid-Trainings für Führungskräfte.
Häufige Fragen
Wann liegt eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung vor?
Schon abgestimmtes Verhalten (auch ohne ausdrücklichen Vertrag) reicht. Informationsaustausch über Preise, Mengen, Strategien kann ausreichen.
Was ist eine Dawn Raid?
Unangekündigte Durchsuchung durch das Bundeskartellamt oder die Europäische Kommission. Vorbereitete Verhaltensregeln und Rufbereitschaft externer Anwälte sind essenziell.
Sind Preisempfehlungen erlaubt?
Unverbindliche Preisempfehlungen ja, sofern sie nicht durch Druck oder Anreize faktisch bindend werden. Verbindliche Preisbindung ist verboten.
Welche Strafe droht Geschäftsführern persönlich?
Bußgelder bis 1 Mio. EUR (§ 81d GWB); bei vorsätzlichem Verstoß auch strafrechtliche Verfolgung wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen (§ 298 StGB) möglich.
Wann ist eine Vertikalvereinbarung freigestellt?
Unter Vertikal-GVO bei Marktanteil < 30 % beider Parteien und ohne Kernbeschränkungen (insbesondere keine Preisbindung, keine absolute Gebietsabschottung).
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